seit über 100 Jahren an der Seite hörsehbehinderter und taubblinder Menschen
Sehen und Hören sind zwei zentrale Sinne. Sind sie gleichzeitig beeinträchtigt, erfahren Betroffene vielfältige Einschränkungen im Alltag. Dies kann vor allem ältere Menschen betreffen, da die beiden Fernsinne im Alter abnehmen, obwohl Hörsehbehinderung oder Taubblindheit in jedem Alter auftreten kann.
An unseren sieben Fachstellen stehen Ihnen unsere speziell geschulten Fachpersonen zur Seite. Sie erhalten Informationen und Beratung, wie der Alltag mit einer Hörsehbehinderung oder Taubblindheit möglichst selbstständig, selbstbestimmt und selbstverantwortlich bewältigt werden kann.
Das sind unsere Grundsätze:
- Unsere Beratung ist kostenlos
- Wir machen bei Bedarf Hausbesuche
- Wir sind an die berufliche Schweigepflicht gebunden
Wir sind da für:
- Menschen, die gleichzeitig eine Beeinträchtigung im Sehen und Hören haben
- Angehörige und Bezugspersonen
- Fachleute von anderen Institutionen und Organisationen
- Alle weiteren Interessierten
Das erhalten Sie bei uns:
- Informationen zum Thema Hörsehbehinderung und Taubblindheit
- Informationen, Beratung und Unterstützung bei persönlichen, rechtlichen, sozialen oder finanziellen Fragen
- Informationen, Beratung und Schulung bei Erschwernissen in der Kommunikation, im Zugang zu Information und zu Orientierung und Mobilität
- Abklärung, Vermittlung und Anleitung zur Nutzung geeigneter Hilfsmittel
- Vermittlung von geschulten freiwilligen Begleitpersonen und Zugang zu zertifizierten Kommunikations-Assistentinnen und Assistenten
- An die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit angepasste Freizeitanlässe, Ferienwochen und Kurse